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Nostalgie auf Rädern

Als 1991 der Bernd-Eichinger-Film „Manta, Manta“ ins Kino kam, waren die jüngsten Mantas aus den Opel-Fabriken bereits fünf Jahre alt, das Spitzenmodell aus der Manta B-Reihe war mit einem Neupreis von 18.400 DM verkauft worden.
Der Manta wurde gleichermaßen Witzfigur wie Kult, und für topfitte Manta-Oldtimer legt man heute mindestens das Vierfache auf den Tisch. Wer zuletzt lacht, lacht am besten!
Jakob Ehrhardt

Der Manta ein Oldtimer? War das nicht gerade erst gestern? Kommt darauf an, wen man fragt. Wer damals mit Manta, Capri & Co. aufgewachsen ist, mag das vielleicht nicht als Oldtimer einstufen, weil man sich dann auch selbst eingestehen müsste, in ähnliche Schubladen zu gehören. Und so betrachtet man mit Wohlgefallen und nicht ohne Eigeninteresse, wenn Automobile von damals gut gepflegt die Jahrzehnte überstehen und Erinnerungen wachrufen. An Traumwagen von damals, an die leistbaren Kisten, die man selbst fuhr, an die erste Liebe, an Urlaubsreisen – man mag vieles zu Recht kritisieren am Slogan „Freiheit auf Rädern“, unbestritten spiegelt sich darin auch Lebensgefühl von „seinerzeit“ wider.

Amtlich wird man zum Oldtimer – also als Auto –, wenn man erhaltungswürdig, nicht zur ständigen Verwendung bestimmt und akzeptabel erhalten ist, wenn man a) älter als Baujahr 1955 oder aber b) älter als 30 Jahre ist und es auf die ministeriell abgesegnete Liste der historischen Fahrzeuge geschafft hat. Dazu kommen in Österreich Vorschriften, was am Auto und seiner Ausstattung gegenüber dem Originalzustand verändert wurde, um gelistet zu werden. Auch die Nutzung von historischen Fahrzeugen ist behördlich auf 120 Tage pro Jahr beschränkt, der Nachweis ist auf Verlangen der Behörde zu erbringen.

Triumph Gloria Southern Cross 10.8 HP, 1936, bei der Transappenninica 2002 in Rom

In den Niederlanden wird ein Auto zum Oldtimer, wenn es älter als 40 Jahre ist – mit dem Vorteil der reduzierten Steuerzahlung. Prüfung auf „korrekten Originalzustand“ gibt es keine, lediglich die Verkehrssicherheit wird weiterhin kontrolliert. Die Oldtimer dürfen in den Monaten Januar, Februar und Dezember nicht bewegt oder im öffentlichen Raum abgestellt werden. Für Diesel bzw. mit Gas betriebene Fahrzeuge gibt es keine Oldtimer-Regelung.

Anderswo ist man großzügiger: In Italien gelten Autos ab 20 Jahren als „auto d’epoca“, als Veteranen. Die international gebräuchliche Klassifizierung teilt in Klassen von A bis G ein, wobei mit der Klasse E die Nachkriegszeit beginnt. Zusätzliche Einstufungen wie Klassiker der Zukunft oder Youngtimer für Autos zwischen 20 und 30 Jahren sind quasi noch inoffiziell. Für den Inhaber eines Oldtimers stehen andere Dinge im Vordergrund. Die verschiedenen Regelwerke und Listen spielen bei An- und Verkauf eine Rolle und beim Behördenkontakt, ansonsten dominiert die Freude am guten Stück.

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